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20.02.2026

Strukturreform nimmt Fahrt auf

Zeitplan der Kirchenregierung legt erste Schritte bis Anfang 2027 fest

Pressestelle

Wolfenbüttel. Die Kirchenregierung hat in ihrer Sitzung am 17. Februar einen Zeitplan bis 1. Januar 2027 zur Umsetzung erster Schritte der Strukturreform in der Landeskirche Braunschweig beschlossen.

Ziel der Strukturreform ist, Aufgaben klarer zu ordnen, nach dem Motto: Vor Ort gestalten, regional verwalten. Die Themen Verwaltung, Finanzen und Gebäude sollen stärker gebündelt werden, damit Pfarrerinnen und Pfarrer und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und sie mehr Zeit für Verkündigung und Seelsorge haben. „So entsteht vor Ort mehr Raum für Beziehungen, Ehrenamt, geistliches Leben und Projekte. Die Ortsnähe bleibt – nicht als Verwaltungs-, sondern als Gestaltungsprinzip“, betont Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Mayer, Vorsitzender der Kirchenregierung.

In der Folge sind die elf Propsteien gebeten worden, ihren Zusammenschluss zu vier Propsteien vorzubereiten. Ziel ist der Abschluss dieses Reformschritts zum Jahresbeginn 2027.

Die Propstei- und Kirchenvorstände sollen bis 31. März 2026 erklären, welche Fusionen sie anstreben und welche Kirchengemeinden einen Propsteiwechsel vollziehen wollen. In „begründeten Einzelfällen“ können Arrondierungen bis spätestens 31. August 2026 unter Vorlage der Beschlüsse der Propstei- und Kirchenvorstände erfolgen.

Darüber hinaus erfolgt die inhaltliche Klärung von Übergangsregeln, unter anderem mit Blick auf die Verteilung von Gemeindepfarrstellen sowie Stellen von Diakoninnen und Diakonen, Kirchenmusikerinnen und -musikern.

Im Mai 2026 soll ein Gesetzesentwurf zur Zusammenlegung der Propsteien erstellt werden, der im Juni 2026 vom Kollegium des Landeskirchenamtes und der Kirchenregierung beraten wird. Danach folgt das gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Propsteisynoden sowie des Landes Niedersachsen nach dem Loccumer Vertrag bis Ende August 2026. Außerdem sind Beratungen in den Ausschüssen der Landessynode vorgesehen.

Beschlussfassungen über Kirchenverordnungen zu eventuellen Umgliederungen sind im Kollegium des Landeskirchenamtes und in der Kirchenregierung im September geplant, bevor im Oktober in beiden Leitungsorganen die Gesetzentwürfe zur Bildung der vier neuen Propsteien für die Tagung der Landessynode im November vorbereitet werden. Dort erfolgt die endgültige Beschlussfassung.

„Wir müssen durch mutige Schritte dafür sorgen, dass wir als Kirche handlungsfähig bleiben,“ sagt Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer, stellvertretender Landesbischof. Die Bildung der neuen Propsteien ist dabei ein erster Schritt, um bis zum Jahr 2029 neue Regionalgemeinden zu schaffen.

Das Ziel ist das Jahr 2030. Dann sollen die nächsten Kirchenvorstandswahlen in neuen stabilen Strukturen stattfinden. „So wird aus dem organisatorischen Wandel eine Chance, die christliche Botschaft mit mehr Energie und weniger Ballast in die Gesellschaft zu tragen,“ so Hofer.

Zum Überblick Zeitplan Strukturreform

Erste Schritte
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